Sondervermögen sollte nicht zum Ersatz für reguläre Haushaltsmittel verwendet werden
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz stehen auch dem Landkreis Kusel zusätzliche erhebliche Investitionsmittel zur Verfügung. Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen über den „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden über Regionalbudgets auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte verteilt und sollen vor Ort in kommunaler Verantwortung eingesetzt werden. Der Landkreis erhält eine Summe von insgesamt 61, 24 Millionen Euro, wovon 40,83 Millionen auf die Verbandsgemeinden verteilt werden. Über die Verwendung der verbleibenden 20,41 Millionen hat der Kreistag am 3.9. entschieden.
In dem verabschiedeten Maßnahmenpaket finden sich zahlreiche Posten, die bereits vor dem Sondervermögen geplant, beschlossen oder in der Finanzplanung des Landkreises vorgesehen waren und/oder keinen oder nur einen vorgeschobenen Bezug zum im Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ vom 11. Februar 2026 genannten Zielen haben, z. B. die Erneuerung der Telefonanlage der Kreisverwaltung oder die Erweiterung des Schließsystems.
Besonders sticht jedoch der mit 6,55 Millionen Euro größte Posten der Maßnahmenliste hervor, nämlich die Erweiterung der Deponie Schneeweiderhof, die ja bereits seit längerem geplant ist und bei dem eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative vorgesehen ist, welche mit gebildeten Rücklagen und ohne eine relevante Gebührenerhöhung auskommen soll. Es drängt sich der Verdacht auf, dass das Sondervermögen hier ohne Not (d. h. Verwirklichung der Maßnahme findet ohnehin statt) eingesetzt wird, um an anderer Stelle Haushaltslöcher zu stopfen. Damit gehen wertvolle Mittel, die für zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz hätten verwendet werden können, verloren. Letzterer, der Klimaschutz taucht im Übrigen bei den Maßnahmen des Landkreises überhaupt nicht auf!
Falls diese Vorgehensweise bundesweit ähnlich ist, darf man die Sinnhaftigkeit des viel diskutierten Sondervermögens in Zweifel ziehen. Zusätzliche Impulse für Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz sind dann nicht zu erwarten. Man darf gespannt sein, wie unsere Verbandsgemeinden mit dem „Geldregen“ umgehen. Wir appellieren an die Räte hier genauer hinzuschauen als dies im Kreistag der Fall war!
Fragen wirft auch das Vorgehen des Landkreises gegenüber den Verbandsgemeinden auf. Nachdem der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal der ursprünglich vorgesehenen Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen – mit einem Vorwegabzug von 10 % zugunsten des Landkreises – nicht zugestimmt hatte, wurde bereits in der darauffolgenden Sitzung eine Beschlussvorlage über die finanzielle Beteiligung der Verbandsgemeinden an einem kreisweiten Sirenennetz und der Satellitentelefonie vorgelegt. Für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal geht es dabei um insgesamt rund 701.000 Euro.
Dass die Verbandsgemeinden eine eigene Verantwortung bei der Warnung der Bevölkerung tragen, ist unstrittig. Nicht nachvollziehbar dargelegt wurde jedoch, wie sich daraus ausgerechnet die vorgeschlagene Kostenverteilung von 50 % auf den Landkreis und 50 % auf die Verbandsgemeinden ableitet. Das der Beschlussvorlage beigefügte Papier stellt selbst fest, dass die Verbandsgemeinden nicht konkret zur Vorhaltung von Sirenen verpflichtet sind. Zudem wird darin der Wissenschaftliche Dienst des Landtags mit der Feststellung zitiert, dass bei gemeinsam genutzten Warnsirenen die Aufteilung der Finanzierung „einer Aushandlung im Einzelfall“ bedarf und die jeweiligen Verantwortungsbereiche widerspiegeln muss. Eine nachvollziehbare Herleitung, warum diese Aushandlung im vorliegenden Fall zu einer hälftigen Kostenteilung führen soll, blieb die Vorlage schuldig.
Auch die zugrunde gelegte Kostenhöhe selbst wurde aus unserer Sicht nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt. Die Gesamtkosten des Sirenenkonzepts werden in der Vorlage lediglich mit „ca. 3,1 Mio. Euro“ angegeben, ohne dass eine konkrete Kostenberechnung, aktuelle Angebote oder eine detaillierte Kalkulation beigefügt wurden. Soweit uns bekannt ist, handelt es sich hierbei lediglich um eine Schätzung, die möglicherweise bereits einige Jahre zurückliegt. Damit bleibt nicht nur die Verteilung der Kosten, sondern bereits die Grundlage für den von der Verbandsgemeinde Oberes Glantal zu tragenden Anteil von rund 701.000 Euro erklärungsbedürftig.
Ein zeitlicher Zusammenhang ist noch kein sachlicher Zusammenhang – die auffällige Abfolge nach der Ablehnung des Vorwegabzugs, die Höhe der nun geforderten Beteiligung und deren bislang wenig transparente Berechnungsgrundlage hätten jedoch eine besonders nachvollziehbare Begründung verdient.